Hauptuntersuchungen

Die Hauptuntersuchung im Namen und Auftrag der KÜS

In gewissen Zeitabständen wird ein jeder Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

Die fachkundigen Prüfingenieuinnen und Prüfingenieure der KÜS überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst noch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht, diese Mängel zu beseitigen, helfen oftmals, Unfälle zu vermeiden.

Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft, Folgeschäden zu vermeiden.

Was wird alles geprüft ?

Bei der HU werden insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug geprüft:

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Räder/Reifen
  • Sichtverhältnisse
  • Umweltbelastung
  • Identifizierung
  • Achsen und Aufhängung
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau
  • Lichttechnische Einrichtung

Was müssen Sie zur HU mitbringen?

  • das Fahrzeug
  • die Fahrzeugpapiere
  • eine halbe Stunde Zeit
  • gute Laune

Wie funktioniert eigentlich die Plakette?

Das Jahr, in dem die nächste Untersuchung fällig ist, steht in großen Ziffern in der Plaketten-Mitte. Den Monat, wann das Fahrzeug vorzuführen ist, erkennen Sie an der Zahl am oberen Plakettenrand («auf 12 Uhr»).
Das Jahr der Fälligkeit läßt sich außerdem – auch aus der Ferne – schnell an der Hintergrundfarbe der Plakette erkennen. Alle sechs Jahre beginnt der Farbzyklus von vorne: